Sexualisierte Gewalt

Bei sexualisierter Gewalt wird das Recht auf die sexuelle Selbstbestimmung verletzt, indem persönliche Grenzen (gewaltvoll) überschritten wurden. Sexualisierte Gewalt geschieht am Arbeitsplatz, in der Partnerschaft, in der Familie oder auch in der Öffentlichkeit. Die Täter:innen kommen aus allen Gesellschafts- und Einkommensschichten. Die Art, Dauer und Schwere der körperlichen und/oder psychischen Belastungen sind individuell sehr verschieden. Häufig wird Betroffenen eine Mitschuld unterstellt. Ganz egal, wie die betroffene Person gekleidet war, in welcher Beziehung sie zu dem:r Täter:in steht, ob sie alkoholisiert war, sich gewehrt hat oder nicht  – die Verantwortung liegt in jedem Fall bei dem:r Täter:in.


Sexualisierte Gewalt ohne körperkontakt

  • das Zeigen von pornographischen Bildern oder Filmen gegen den eigenen Willen
  • das unerlaubte Filmen oder Fotografieren des nackten Körpers
  • das Weitergeben solcher Filme/ Fotos
  • Exhibitionismus
  • das Überreden vor der Webcam, sexuelle Handlungen durchzuführen.
  • sexualisierende Blicke und Kommentare
  • Zwang zur Prostitution
  • sog. Up-Skirting (unter den Rock filmen) & Downblousing (in den Ausschnitt filmen) - §184k StGB
  • Verweigerung von Verhütungsmitteln
  • Aufzwingen einer Schwangerschaft

 

Sexualisierte gewalt mit körperkontakt

  • Berührungen an Brust, Po oder Genitalien gegen den eigenen Willen
  • Der Zwang das Gegenüber zu berühren
  • das Eindringen mit dem Penis, Gegenständen oder Fingern in Genitalien, Po oder Mund. (Vergewaltigung)

 §177 StGB


 

 JA BEDEUTET JA

 

Jeder sexuellen Handlung muss eine eindeutige verbale oder nonverbale Zustimmung vorhergehen. "Ja heißt Ja!": nur so kann das Sexualstrafrecht das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung effektiv schützen.

 

Was können sie als betroffene person tun?

Bleiben Sie nicht allein und nehmen Sie sich Zeit

Suchen Sie den Austausch mit Menschen, die Ihnen glauben. Das können Freund:innen, Familienangehörige, Ärzt:innen oder Fachpersonen aus Beratungsstellen sein.

 

Beweise sichern

Verändern Sie den Tatort nicht. Werfen Sie nichts weg und waschen Sie sich und ihre Kleidung nicht. Heben Sie alles auf, was als Beweismittel dienen könnte und womit der:die Täter:in in Berührung gekommen ist.

Suchen Sie nach einer Sexualstraftat umgehend ProBeweis auf, um Beweismittel zu sichern. Es besteht die Möglichkeit der anonymen, gerichtsverwertbaren Beweissicherung über dieses Netzwerk. Es geht hierbei um reine Beweissicherung und ist nicht verbunden mit einer Strafanzeige.

Lassen Sie sich Zeit, über eine Anzeige bei der Polizei nachzudenken. Es besteht kein Zeitdruck. Ist eine Anzeige erstattet, kann sie nicht zurückgezogen werden. Bei sexualisierter Gewalt, ganz besonders bei einer Vergewaltigung, sind Polizei und Staastanwaltschaft verpflichtet zu ermitteln. Sie können sich vor einer möglichen Anzeige beraten lassen. Sie haben das Recht von einer Beamtin vernommen zu werden und es steht Ihnen ein kostenloser rechtlicher Beistand zu.

Im Notfall wählen Sie immer die 110.

Wenn Sie als Frau nach einer erlebten Gewalttat nicht wissen, wohin Sie gehen sollen oder nicht zurück in ihre Wohnung wollen, können Sie in ein Frauenschutzhaus gehen. Dort ist 24 Stunden jemand für Sie erreichbar.

Wenn Sie als Mann nach einer erlebten Gewalttat nicht wissen, wohin Sie gehen sollen oder nicht zurück in ihre Wohnung wollen, können Sie in der Kontaktlandkarte der Bundesfach- und Koordinierungsstelle Männergewaltschutz nach Männerschutzwohnungen suchen.