Bei sexualisierter Gewalt wird das Recht auf die sexuelle Selbstbestimmung verletzt, indem persönliche Grenzen (gewaltvoll) überschritten wurden. Sexualisierte Gewalt geschieht am Arbeitsplatz, in der Partnerschaft, in der Familie oder auch in der Öffentlichkeit. Die Täter:innen kommen aus allen Gesellschafts- und Einkommensschichten. Die Art, Dauer und Schwere der körperlichen und/oder psychischen Belastungen sind individuell sehr verschieden. Häufig wird Betroffenen eine Mitschuld unterstellt. Ganz egal, wie die betroffene Person gekleidet war, in welcher Beziehung sie zu dem:r Täter:in steht, ob sie alkoholisiert war, sich gewehrt hat oder nicht – die Verantwortung liegt in jedem Fall bei dem:r Täter:in.
§177 StGB
Jeder sexuellen Handlung muss eine eindeutige verbale oder nonverbale Zustimmung vorhergehen. "Ja heißt Ja!": nur so kann das Sexualstrafrecht das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung effektiv schützen.
Bleiben Sie nicht allein und nehmen Sie sich Zeit
Suchen Sie den Austausch mit Menschen, die Ihnen glauben. Das können Freund:innen, Familienangehörige, Ärzt:innen oder Fachpersonen aus Beratungsstellen sein.
Beweise sichern
Verändern Sie den Tatort nicht. Werfen Sie nichts weg und waschen Sie sich und ihre Kleidung nicht. Heben Sie alles auf, was als Beweismittel dienen könnte und womit der:die Täter:in in Berührung gekommen ist.
Lassen Sie sich Zeit, über eine Anzeige bei der Polizei nachzudenken. Es besteht kein Zeitdruck. Ist eine Anzeige erstattet, kann sie nicht zurückgezogen werden. Bei sexualisierter Gewalt, ganz besonders bei einer Vergewaltigung, sind Polizei und Staastanwaltschaft verpflichtet zu ermitteln. Sie können sich vor einer möglichen Anzeige beraten lassen. Sie haben das Recht von einer Beamtin vernommen zu werden und es steht Ihnen ein kostenloser rechtlicher Beistand zu.
Im Notfall wählen Sie immer die 110.