Häusliche Gewalt

Unter häuslicher Gewalt versteht man alle Gewalttaten zwischen erwachsenen Menschen in Familie oder Partnerschaft – unabhängig von einem gemeinsamen oder getrennten Wohnsitz, egal, ob es sich um eine einmalige Eskalation oder um wiederholte Gewaltanwendungen handelt. Häusliche Gewalt ist unabhängig von Alter, Religion, Nationalität, sozialer Herkunft, Bildungsstand oder dem Einkommen. Bei häuslicher Gewalt existiert immer ein Machtgefälle zwischen dem:der Täter:in und dem:der Betroffenen.

 

Gewalt innerhalb einer Paarbeziehung ist die häufigste Form von häuslicher Gewalt. Zu häuslicher Gewalt zählt allerdings auch Gewalt

  • von Eltern gegen ihre (erwachsenen) Kindern
  •  von jugendlichen oder erwachsenen Kindern gegen ihre Eltern
  •  zwischen erwachsenen Geschwistern
  •  gegen ältere Familienmitglieder
  •  in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften

Formen Häuslicher gewalt

  • körperliche Gewalt: Tritte, Schläge, Würgen, Festhalten, Fesseln, Bedrohung und Verletzung durch Waffen und Gegenstände, Schütteln
  • psychische Gewalt: für verrückt erklären, extreme Eifersucht, Liebesentzug, Kinder als Druckmittel benutzen, Bewachen und Einsperren, Drohungen, Einschüchterungen, Ausnutzen von emotionaler Abhängigkeit, Beschimpfungen, Demütigungen, Verleumdung, Ausgrenzungen und Erniedrigungen, Ignorieren, Schuldzuweisungen
  • soziale Gewalt: Schlechtmachen bei Kindern, Familie und Freund:innen, Abwertungen, Mobbing, Isolation von Freund:innen und Familie, Ausnutzen männlicher Privilegien
  • finanzielle Gewalt: Ausnutzen von wirtschaftlicher Abhängigkeit, Arbeitsverbot, Zwang zur Arbeit, Verweigerung von Geld und Zugang zu Konten, alleinige Verfügung über finanzielle Mittel
  • sexualisierte Gewalt: Zwingen zu sexuellen Handlungen, Weigerungen Verhütungsmittel zu nutzen, Bemerkungen über den Körper, Nötigung, Vergewaltigung, Zwang zur Prostitution, entwürdigende Sexpraktiken, Beschneidungen
  • Stalking: Nachstellen, Belästigungen über Social Media, Hausfriedensbruch, Telefonterror, Überwachungsapps, Kontaktaufnahme über Dritte, Sachbeschädigungen

 

 

Häusliche Gewalt beginnt nicht mit Schlägen, sondern meist mit der großen Liebe.

Frauen

Das gesellschaftliche Bild der Frau ist noch immer geprägt von Zurückhaltung, Anpassung und einem Verantwortungsbewusstsein für das Funktionieren der Beziehung. Mit der Hoffnung durch das eigene Verhalten die Partnerschaft zu retten oder zu verändern, geraten viele Frauen in eine Gewaltspirale. Gewalt innerhalb einer Paarbeziehung ist die häufigste Form der häuslichen Gewalt. Die Betroffenen sind in den meisten Fällen Frauen. In Deutschland hat jede vierte Frau häusliche Gewalt erfahren.

Das eigene Zuhause ist oft der gefährlichste Ort für Frauen.

 

 

Männer

Von der Scham zur Hilfe - Auch Männer sind von häuslicher Gewalt betroffen. Gewalt gegen Männer ist immer noch ein Tabuthema, zu wenige Betroffene holen sich nach einem Vorfall Hilfe. "Männer haben stark zu sein, müssen sich immer wehren können ..." Dabei kann das Gewaltschutzgesetz auch betroffene Männer schützen. Stark zu sein kann auch bedeuten, erkannt zu haben, dass man Unterstützung braucht. Wir in der Beratungsstelle Dialog bieten Ihnen die Möglichkeit, gemeinsam mit einem:r Berater:in im vertraulichen Gespräch Wege aus der belastenden Situation zu finden.  


WAS KÖNNEN SIE ALS BETROFFENE PERSON TUN?

Bleiben Sie nicht allein und nehmen Sie sich Zeit

Suchen Sie den Austausch mit Menschen, die Ihnen glauben. Das können Freund:innen, Familienangehörige, Ärzt:innen oder Fachpersonen aus Beratungsstellen sein.

Suchen Sie nach einer Gewaltstraftat umgehend ProBeweis auf, um Beweismittel zu sichern. Es besteht die Möglichkeit der anonymen, gerichtsverwertbaren Beweissicherung über dieses Netzwerk. Es geht hierbei um reine Beweissicherung und ist nicht verbunden mit einer Strafanzeige.

Sie denken über eine Anzeige bei der Polizei nach? Ist eine Anzeige erstattet, kann sie nicht zurückgezogen werden. Da häusliche Gewalt häufig im öffentlichen Interesse liegt, sind Polizei und Staastanwaltschaft verpflichtet zu ermitteln. Sie können sich vor einer möglichen Anzeige beraten lassen.

Im Notfall wählen Sie immer die 110.

Wenn Sie als Frau nach einer erlebten Gewalttat nicht wissen, wohin Sie gehen sollen oder nicht zurück in ihre Wohnung wollen, können Sie in ein Frauenschutzhaus gehen. Dort ist 24 Stunden jemand für Sie erreichbar.

 

Wenn Sie als Mann nach einer erlebten Gewalttat nicht wissen, wohin Sie gehen sollen oder nicht zurück in ihre Wohnung wollen, können Sie in der Kontakt-landkarte der Bundesfach- und Koordinierungsstelle Männergewaltschutz nach  Männerschutzwohnungen suchen.